Bedarfskatalog
Der nachfolgende Bedarfskatalog für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten wurde am 13.03.2013 dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs übergeben.
Einleitung
Im Juni 2012 hat sich in Hannover ein Kreis von ca. 100 Fachleuten getroffen, die in dem Bereich Arbeit mit sexualisiert grenzverletzenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, um eine Bundesarbeitsgemeinschaft zu gründen. 44 Einzelpersonen und 28 Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet gehören zu den Gründungsmitgliedern.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Arbeit mit sexualisiert grenzverletzenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ vertritt auf Bundesebene die Anliegen der in ihr vertretenen Fachorganisationen und Fachkolleginnen und –kollegen aus der ambulanten und stationären Arbeit mit besagter Klientel vertreten. Die BAG KJSGV wünscht sich eine enge Kooperation mit der Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention, um gemeinsame Anliegen möglichst effektiv vorantreiben zu können. Vor diesem Hintergrund wird eine Kooperationsvereinbarung mit der DGfPI angestrebt.
Der Vorstand der BAG KJSGV hat in den letzten Monaten einen Bedarfskatalog entwickelt, der beschreiben soll, an welchen Punkten, aus unserer Sicht, dringend gehandelt werden muss, um auf sexualisierte Gewalt, verübt von Minderjährigen und jungen Erwachsenen, angemessen reagieren zu können. Die weiter unten festgestellten Bedarfe sind u. a. Ergebnisse von zwei im letzten Jahr durchgeführten Mitgliederversammlungen und mehreren Treffen des Vorstandes, auf denen intensiv über diese Themen diskutiert wurde.
Der folgende Text wurde an verschiedene Stellen weitergeleitet, um dort auf unsere Anliegen aufmerksam zu machen.
Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Herr Rörig, sehr schnell auf unsere Anfrage reagiert hat und in einem ersten Gespräch mit ihm und seinen Mitarbeiterinnen verschiedene Punkte vereinbart werden konnten, in denen die BAG KJSGV mit dem Unabhängigen Beauftragten und dessen Dienststelle kooperieren wird.
So wird z. B. die BAG KJSGV die Dienststelle von Herrn Rörig fachlich bei der Erstellung des Textes für das neue Online Hilfe Portal unterstützen und die BAG wird sich in die Unterstützerliste für die Kampagne ‚Kein Raum für Missbrauch‘ eintragen und diese auch bei den BAG Mitgliedsorganisationen bewerben. Darüber hinaus wird die BAG ihre Fachexpertise gerne, wenn gewünscht und nötig, auch an anderen Stellen einbringen.
Eine Reaktion des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an die unser Bedarfskatalog ebenfalls geschickt wurde, ist zwar angekündigt, steht derzeit aber noch aus.
Im folgenden Text wird zunächst die Ausgangssituation beschrieben, um dann daran anschließend, die von uns analysierten Bedarfe vorzustellen.
Beschreibung des Phänomens:
Sexuell grenzverletzendes Verhalten durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende
Ausmaß
Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst jährlich die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die Altersstruktur der Tatverdächtigen. Die PKS 2011 verdeutlicht, dass die Ausübung sexualisiert grenzverletzenden Verhaltens durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende kein gesellschaftliches Randphänomen ist. Bei 47.078 erfassten Fällen und 33.556 erfassten Tatverdächtigen im Hinblick auf „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ waren immerhin 23,1% der Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt (15,3% unter 18 Jahre).
Gliedert man die Delikte weiter auf, verdeutlicht sich der hohe Anteil sexuell übergriffiger Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener noch drastischer.
Bei 557 erfassten Tatverdächtigen im Hinblick auf „Vergewaltigung in der Gruppe“ waren 65 % der Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt. Die Anzahl der Jugendlichen im Alter von 14 – 18 Jahren lag bei 34,5%.
Beim Delikt „Sexueller Missbrauch von Kindern“ entspricht der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren kapp einem Drittel (32,3%). 7,4% der Tatverdächtigen waren unter 14 Jahre und 17,7% der Tatverdächtigen waren jugendlich.
Bedenkt man nun noch, dass die PKS nur die angezeigten Fälle erfasst und die Dunkelziffer beim Phänomen „Sexueller Missbrauch“ sehr hoch ist, wird deutlich, dass sexualisiert grenzverletzendes Verhalten durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende alles andere als ein gesellschaftliches Randphänomen ist. Hinzukommt, dass das Anzeigeverhalten gegenüber Jugendlichen und insbesondere Kindern vermutlich als eher gering einzuschätzen ist, so dass auch dieser Aspekt davon ausgehen lässt, dass der ohnehin hohe Anteil der Tatverdächtigen in der Altersgruppe unter 21 Jahren, bei weitem noch nicht die Realität widerspiegelt.
Die Erfahrungen der bestehenden Fachstellen, die mit dieser Klientel arbeiten bestätigen das. Je jünger die vorgestellten sexuell übergriffigen Klienten und Klientinnen im Kinder– und Jugendbereich sind, desto seltener werden sie angezeigt.
Die Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung seit dem Jahr 2000 verdeutlicht, dass das Phänomen sexuell grenzverletzender Kinder, Jugendlicher und junger Heranwachsender durchaus ein Problem ist, welches zunimmt. Die TVBZ bezeichnet die Zahl der durch die Polizei ermittelten deutschen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteiles, ohne Kinder unter acht Jahren für ein bestimmtes Jahr. Während die TVBZ bei Erwachsenen sich vom Jahr 2000 bis 2011 nicht verändert hat, sind die TVBZ bei Kindern um 62%, bei Jugendlichen um 67% und bei Heranwachsenden um 47% gestiegen (siehe Tabelle im Anhang).
Fazit
Sexualisiert grenzverletzendes Verhalten durch Kinder, Jugendliche und junger Erwachsender ist ein zentrales gesellschaftliches Problem, das als solches wahrgenommen werden muss und welches in seinem Ausmaß und vor allem in seinen Folgen nicht unterschätzt werden darf.
Beschreibung sexualisiert grenzverletzenden Verhaltens
Sexualisiert grenzverletzendes Verhalten durch Kinder und Jugendliche unterscheidet sich in der Deliktform nicht von den Taten, die Erwachsene ausüben. Es geht um sexuelle Übergriffe, um Kindesmissbrauch, um Vergewaltigung. (Sie zwingen ihre Opfer zu sexuellen Handlungen oder dazu sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen.) Kinder und Jugendliche mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten zwingen ihre Opfer durch Gewalt, Drohung, Erpressung, Manipulation und Bestechung zu sexuellen Handlungen. Sie agieren alleine oder in der Gruppe. Bekannt sind in erster Linie Fälle, in denen männliche Personen als Täter auftreten, die praktische Erfahrung und erste Forschungsansätze zeigen, dass das Phänomen der sexualisierten Gewalt durch Mädchen und junge erwachsene Frauen ebenfalls existiert, auch wenn es in der Öffentlichkeit nur sehr begrenzt wahrgenommen wird (Heiliger, 2006).
Sexualisiert grenzverletzendes Verhalten durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene verletzt verschiedene Voraussetzungen für gleichberechtigte Beziehungen zweier sexuell miteinander interagierender Menschen wie den Aspekt der Gleichheit, die Fähigkeit zur Zustimmung und die Abwesenheit von Zwang (Lane, 1991).
Notwendigkeit der frühzeitigen Intervention durch Fachstellen — Warum frühzeitig behandeln?
Schon lange ist bekannt, dass zahlreiche erwachsene Sexualstraftäter angeben, als Jugendliche mit den Taten begonnen zu haben. Studien (Abel, G.G., Osborne, C.S. & Twigg, D.A. 1993,
Finkelhor 1979, Groth, A.N. & Birnbaum, H.J., 1979, Thomas 1981, Longo, R.E., & Groth, A.N. 1983) belegen, dass weit über 50% der befragten Sexualstraftäter angaben unter 18 Jahre alt gewesen zu sein, als sie mit dem sexuell übergriffigen Verhalten begonnen haben – viele im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Der Umkehrschluss, dass damit weit über 50% der jugendlichen Sexualstraftäter auch zu erwachsenen Sexualstraftätern werden, ist nicht zulässig, denn dann würde man retrospektive Häufigkeiten mit prospektiven Wahrscheinlichkeiten gleichsetzen. An dieser Stelle soll deutlich gemacht werden, dass es offensichtlich Jugendliche gibt, die ihr sexuell übergriffiges Verhalten im Erwachsenenalter fortführen. Schließlich gibt es Studien (Elsner, König 2010; Letourneau, E. J., Chapman J.E. & Schoenewald, S.K. 2008), die zeigen, dass natürlich nicht immer davon auszugehen ist, dass Kinder und Jugendliche mit sexuell übergriffigem Verhalten zu Sexualstraftätern werden. Andererseits zeigen die Erfahrungen der Fachstellen, die mit dieser Klientel arbeiten, dass in vielen Fällen sexuell übergriffiges Verhalten keine vorübergehende pubertäre oder nachpubertäre Erscheinungsform ist, die sich wieder legt. Das Risiko, dass sich das sexuell übergriffige Verhalten verfestigt, ist gegeben. Abgesehen davon ist sexuell übergriffiges Verhalten als Indiz dafür zu werten, dass junge Menschen, die solche Verhaltensweisen zeigen selbst belastet sind und Probleme haben. Von daher haben sie ein Recht auf Unterstützung und Begleitung.
Aus unserer praktischen Erfahrung wissen wir, dass die Verfestigung von sexualisiert übergriffigem Verhalten folgendes bedeutet:
- die Anzahl der sexuellen Übergriffe steigt über die Jahre,
- die Anzahl der Opfer einer sexuell übergriffigen Person nimmt tendenziell zu,
- leichtere Formen von sexuell übergriffigem Verhalten entwickeln sich zu intensiveren, gewalttätigeren Formen,
- innere Strukturen, die sexualisiert gewalttätiges Verhalten begünstigen, verfestigen sich in der heranreifenden Persönlichkeit des oder der Jugendlichen
Die Adoleszenz ist eine Übergangszeit, die für die Jugendlichen die Möglichkeit bietet eigene Verhaltensweisen zu hinterfragen und, auch mit Hilfe von Erwachsenen, Fehlentwicklungen entgegenzusteuern.
Anders ausgedrückt: Diagnostik und frühzeitige Interventionen haben eine große Chance, die fehlgeleiteten Entwicklungen zu korrigieren. Nur braucht es dazu fachspezifische Unterstützung durch speziell geschulte Fachkräfte aus unterschiedlichen Professionen des sozialen Bereichs.
Notwendigkeit von Fachstellen
Sexualisiert gewalttätige Kinder und Jugendliche haben starke Angst vor möglichen Konsequenzen, wenn ihr Verhalten aufgedeckt wird. Sie stehen unter enormen Druck, ihr eigenes Verhalten ist für sie oft schambesetzt und die Angst vor Ausstoßung aus ihrem aktuellen Lebenskontext nach Aufdeckung der Taten ist groß.
Ihre Persönlichkeitsstruktur und ihre Tendenz, keine Verantwortung für ihr eigenes Verhalten übernehmen zu wollen und Auseinandersetzung und Kontakt eher zu vermeiden (Waschlewski, 2011) sind Besonderheiten, die in der beraterischen Tätigkeit mit ihnen zu berücksichtigen sind.
Der erste Schritt, Kontakt mit Ihnen über Ihre Taten zu bekommen, sie zur Mitarbeit und Reflektion ihres eigenen Verhaltens zu motivieren, ist entscheidend. Von daher bedarf es spezifischer Kenntnisse und einer professionell differenzierten Haltung ihnen gegenüber (Annahme als Person / Ablehnung der Taten), die ermöglichen, konstruktiv einen Beratungsprozess zu beginnen. Um ihn angemessen weiterzuführen bedarf es spezifischer Fachkenntnisse über die Hintergründe sexualisiert gewalttätigen Handelns und der Reflektion der eigenen Persönlichkeit um mit den impliziten Belastungen dieser Arbeit umgehen zu können.
Fazit
Sexualisiert grenzverletzende Kinder und Jugendliche und deren Familien benötigen spezifische Beratungs– und Unterstützungsangebote. Diese Angebote sollten sowohl die Besonderheiten ihrer Persönlichkeitsstruktur beachten, als auch die Tatsache, dass sexualisiert grenzverletzende Kinder und Jugendliche in besonderer Form zur Mitarbeit motiviert werden müssen. Aufgabe der Beratungsangebote ist es neben der Veränderung und Förderung der jungen Menschen auch die Gefährdung, die von ihnen in unterschiedlichem Maße ausgeht, zu berücksichtigen. Ebenfalls muss die Unterstützung der Eltern und die Notwendigkeit zur Kooperation mit anderen Einrichtungen (z.B. Schulen, Opferberatungsstellen u. ä.) gesehen und umgesetzt werden.
Die erfolgreiche Arbeit mit ihnen benötigt gut und spezifisch geschultes Fachpersonal mit multiprofessionellem Hintergrund.
Sexualisiert grenzverletzende Kinder und Jugendliche handeln nicht so, weil sie als „schlechte Menschen“ geboren worden sind, sondern weil sie häufig Biografien eigener Entbehrlichkeiten und Opfererfahrungen unterschiedlicher Art aufweisen (Rassmussen, 1992; Bovensmann, 2006). Sie haben ein Recht auf Unterstützung, Förderung und Behandlung. Ihr Verhalten macht sie nicht stolz und selbstbewusst, sondern führt dazu, dass sich ihr geringer Selbstwert, ihre Tendenz sich in der Welt nicht als selbstwirksam und dazugehörig zu erleben, weiter verschlechtert. Positive Behandlungsverläufe zeigen wie erleichtert Kinder und Jugendliche sind, Unterstützung zu bekommen, von ihrem devianten Verhalten endlich ablassen zu können.
Beschreibung der Beratungslandschaft
Die DGfPI (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und –Vernachlässigung e.V.) hat im November 2011 eine Liste über Behandlungsangebote für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche veröffentlicht:
42 ambulante Beratungsangebote sind in der Liste verzeichnet.
Viele dieser Angebote sind personell unterbesetzt, kaum ein Angebot wird pauschal finanziert.
Alle Fachstellen stehen unter enormen Finanzdruck und der Zugang ist oft nicht niedrigschwellig, da die Beratungen über das Jugendamt oder die Justiz beantragt werden müssen. Der Weg über offizielle Behörden ist bei so heiklen Hintergründen wie z. B. Geschwisterinzest, sexualisierten Übergriffen in der Familie oder jugendlichen Selbstmeldern zunächst oft eine zu hohe Hürde, so dass sich in diesen Fällen viele Betroffene nicht trauen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. In den Fällen, in denen eine Beratungsstelle aufgesucht wird, wird der Beratungsbeginn häufig hinausgezögert, da die notwendigen Anträge sehr zeitintensiv sind – ein Umstand, der sowohl für die betroffenen Kinder und Jugendlichen als auch für die Familien belastend ist.
Verschiedene Träger bieten 33 stationäre Intensivgruppen für sexualisiert grenzverletzende Minderjährige an, in denen die Kinder leben und therapeutisch versorgt werden.
Die Zahlen verdeutlichen, dass breite Landstriche in Deutschland nicht auf spezialisierte Beratungsangebote zurückgreifen können. Dieses betrifft im ambulanten Bereich insbesondere ländliche Regionen. Der Zugang zu den Beratungsstellen ist aufgrund des Finanzierungssystems nicht niedrigschwellig. Anträge beim Jugendamt sind die Regel, anonyme und schnelle Beratung ist in der Regel nicht möglich.
Bedarfsfeststellung
- Eine zentrale Leitstelle auf Bundesebene, die einen flächendeckenden Aufbau von geeigneten Beratungsangeboten unterstützt, fördert und wissenschaftlich begleitet
- Bereitstellung von Mitteln für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit bezüglich
o des Phänomens sexualisiert grenzverletzender Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener
o der Notwendigkeit ihrer Beratung und Behandlung durch professionelle Fachstellen - Unterstützung bei der Forderung nach kommunal/regional regelfinanzierten spezialisierten Fachstellen für Prävention, Intervention, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit
- Finanzielle Absicherung und Ausbau der bestehenden Angebote
- Bedarfsgerechte Ausweitung bestehender Angebote für
o Mädchen, die sexuell grenzverletzendes Verhalten zeigen
o Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund;
o Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit Behinderungen - Etablierung von (ambulanten) Nachsorgeangeboten und (stationären) Nachsorgeeinrichtungen
- Förderung von Präventions-/Interventionsprojekten insbesondere im Kindergarten und Grundschulbereich
- Sensibilisierung von Fachkräften, die in Kindertageseinrichtungen und Schulen tätig sind durch Grundlagenfortbildungen (Sexualpädagogik/Differenzierung Grenzüberschreitung, sexueller Übergriff, strafrechtlich relevante Formen)
- Förderung und Aufbau von spezifischen Behandlungsprojekten im Rahmen des Jugendstrafvollzugs und Jugendmaßregelvollzugs
- Förderung und Aufbau von Aus– und Weiterbildungsangeboten zu diesem Thema
- Aufforderung von Hochschulen, Ausbildungsstätten im psychosozialen Bereich, der Polizei und in der Justiz, dieses Thema in Curricula zu implementieren
- Aufbau und Weiterentwicklung bestehender Forschung zu den Hintergründen sexualisiert grenzverletzender Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener und zu der Wirksamkeit von Behandlungsprogrammen
Literatur
- Abel, G.G., Osborne, C.S. & Twigg, D.A. (1993): Sexual assault through the life span: Adult offenders with juvenile histories. In: Barbaree, W.L. Marshall & S.M. Hudson (Hrsg), The juvenile sex offender (S. 104–117). New York: Guilford Press
- BKA (2011): PKS: Polizeiliche Kriminalstatistik 2010
- Bovensmann, H. (2006): Multiple Traumatisierungen in der Vorgeschichte sexuell übergriffiger Jungen. Nervenheilkunde 2006; 25:747–752
- Elsner, K., & König, A. (2010). Evaluation der Behandlung sexuell übergriffiger strafunmündiger Jungen. Interdisziplinäre Fachzeitschrift, Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und –vernachlässigung, 13, 20–42
- Finkelhor (1979): Sexually victimized children. Free Press, New York
- Groth, A.N. & Birnbaum, H.J.(1978): Adult sexual orientation and attraction to underage persons. Archive of Sexual Behavior, 7(3), S. 175 – 181
- Heiliger, A. (2006): Mädchen und Gewalt: Realität oder Mythos? Dokumentation der bundesweiten Fachtagung in Hannover 2006
- Lane, (1991): The sexual abuse cycle. In G.D. Ryan & S.L. Lane: Juvenile sexual offending: Causes, Consequences and Correction (S. 103 – 141). Lexington, MA: Lexington Books
- Letourneau, E.J., Chapman J.E. & Schoenewald, S.K. (2008): Treatment outcome and criminal offending by youth with sexual behavior problems. Child Maltreatment, 13, 133–144
- Longo, R.E., & Groth, A.N. (1983): Juvenile sexual offenses in the histories of adults raists and child molester. International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology, 27, 150–155.
- Rassmussen, L.A., Burton J.E. & Christopherson, B. J. (1992): Precursors of offending and the trauma outcome process in sexually reactive children. Journal of child sexual abuse, Vol. 1(1), S. 33 – 49
- Thomas, J. (1981): Child sexual Abuse Victim Assistance Project, Research Foundation of Children’s Hospital, Washington D.C.
- Waschlewski, S. (2011): Sexualisiert gewalttätige Kinder und Jugendliche. Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe – ZJJ, Jahrgang 22, S. 312 — 321