Vorstand Login
Hier finden Sie Informationen und Downloads für Vorstandsmitglieder.
Berichte zur Vorstandsarbeit im Rahmen der MV ab 09–2017
2019
Bericht_zur_Vorstandsarbeit_03-2019.pdf746.2 kB
2018
Bericht_zur_Vorstandsarbeit_09-2018_1.pdf346.48 kB
Vorstandsbericht_MV_23-03–2018.pdf1.54 MB
2017
Bericht_zur_Vorstandsarbeit_15-09–2017.pdf250.21 kB
Protokolle der Vorstandssitzungen
2025
2025.02.24_-_Vorstandssitzung.pdf70.48 kB
2025.01.24_-_Vorstandssitzung.pdf117.65 kB
2025.01.08_-_Vorstandssitzung.pdf111.89 kB
2024
2024.11.11_-_Vorstandssitzung.pdf168.36 kB
2024.10.09_-_Vorstandssitzung.pdf106.2 kB
2024.04.12_-_Vorstandssitzung.pdf138.62 kB
2024.02.16_-_Vorstandssitzung.pdf373.36 kB
2023
2023.10.09_-__Vorstandssitzung.pdf170.67 kB
2023.08.14_-__Vorstandssitzung.pdf117.42 kB
2023.06.14_-__Vorstandssitzung.pdf98.89 kB
2023.04.19_-__Vorstandssitzung.pdf128.46 kB
2023.03.10_-__Vorstandssitzung.pdf124.37 kB
2022
2022.09.13_-__Vorstandssitzung.pdf132.05 kB
2022.08.15_-_Vorstandssitzung.pdf131.89 kB
2022.07.04_-_Vorstandssitzung.pdf189.19 kB
2022.03.07_-_Vorstandssitzung.pdf123.19 kB
2021
2021.09.27_-_Vorstandsitzung.pdf120.46 kB
2021.08.09_-_Vorstandssitzung.pdf117.88 kB
2021.04.30_-_Vorstandssitzung.pdf122.27 kB
2021.03.22_-_Vorstandssitzung.pdf130.52 kB
2021.02.15_-_Vorstandssitzung.pdf113.96 kB
2021.01.25_-_Vorstandssitzung.pdf37.59 kB
2020
2020.12.11_-_Vorstandssitzung.pdf86.15 kB
2020.10.16_-_Vorstandssitzung.pdf37.07 kB
2020.07.13_-_Vorstandssitzung.pdf38.44 kB
2020.06.05_-_Vorstandssitzung.pdf16.88 kB
2020.05.11_-_Vorstandssitzung.pdf61.3 kB
2019
2019.07.12_-_Vorstandssitzung.pdf264.81 kB
2019.04.12_-_Vorstandssitzung.pdf264.95 kB
2019.01.18_-_Protokoll_der_Vorstandssitzung__BAG_KSJGV.pdf437.74 kB
2018
Protokoll_der_Vorstandssitzung_30.11.pdf431.92 kB
Aufgaben_Bürokraft_BAG.pdf26.65 kB
Protokoll_BAG_Vorstandsitzung_am_28.05.2018.pdf56.88 kB
Protokoll_Vorstand_23.04.docx14.73 kB
Protokoll_BAG_Vorstandsitzung_am_26.1.2018.pdf65.04 kB
2017
BAG_Protokoll_vom_3.11.2017.pdf73.98 kB
Protokoll_Vorstand_BAG_20170602.pdf51.85 kB
Protokoll28_04_2017.docx20.67 kB
Protokoll_der_Vorstandssitzung_BAG_KJSGV_10.docx16.35 kB
2016
ProtokollSkypekonferenz_Vorstand_20161220.docx15.41 kB
Tagesordnung_Skypekonferenz_Vorstand.docx13.6 kB
ergänztes_Protokoll_19-10-2016_Vorstandstreffen_BAG.docx25.72 kB
16.16_Protokoll_Vorstandssitzung_26.08.16.pdf650.65 kB
15.16_Protokoll_Vorstandssitzung_13.05.16.pdf91.71 kB
14.16_Protokoll_Vorstandssitzung_29.01.16.pdf487.56 kB
Vorstandssitzung 08.05.pdf71.22 kB
2015
Protokoll_Vorstandssitzung_BAG_KJSGV__28_08_2015.pdf59.81 kB
Protokoll der Vorstandssitzung BAG KJSGV 8.05.pdf75.42 kB
Protokoll Vorstandssitzung BAG 23 01 2015.pdf161.17 kB
2014
Protokoll Uebergabe Kasse BAG 27.11.14.pdf27.35 kB
Protokoll Vorstandssitzung BAG 27.11.14.pdf53.85 kB
Protokoll Vorstandssitzung BAG 29.08.14.pdf116.28 kB
Protokoll Vorstandssitzung BAG 26.06.14.pdf56.73 kB
Protokoll Vorstandssitzung BAG 31.01.2014.pdf48.24 kB
2013
Protokoll Vorstandssitzung BAG 21.11.13.pdf348.47 KB
Protokoll Vorstandssitzung BAG 30.08.2013.pdf73.86 KB
Protokoll Vorstandssitzung BAG 07.06.13.pdf71.23 KB
Protokoll Vorstandssitzung BAG 12.04.13.pdf39.92 KB
Protokoll Vorstandsitzung BAG 24.01.13.pdf59.65 KB
Gründungsprotokoll
Protokoll des Gruendungstreffen der Bundesarbeitsgemeinschaft 19.6.2012.pdf90.94 KB
Kooperationspartner
- Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, –vernachlässigung und sexualisierte Gewalt e. V. (DGfPI)
- Vernetzungsgruppe Täterarbeit
- BAG Jungenarbeit
- Netzwerk Ost
- Spezialgruppen NRW
Projektbezogene Kooperationsbündnisse
- Amt der Vorarlberger Landesregierung/Österreich & Zentrum für Kriminologie & Polizeiforschung (ZKPF)
PFK.pdf447.85 kB
- fachpool gGmbH
Kooperationsverträge
Kooperationsvereinbarung_DGfPI_-_BAG_KJSGV_.pdf111.48 kB
Kooperationsvertrag_Fachpool_BAG.pdf516.99 kB
Protokolle/Schriftstücke zu Kooperationen
Protokoll_Vorstandstreffen_DGfPI.docx17.7 kB
Honorarvertrag_-_Engelhardt.doc88 kB
Modulübersicht_Modul_D_I.pdf53.08 kB
Modulübersicht_Modul_D_II.pdf53.25 kB
Rückmeldungen_aus_Seminar3.pdf785.31 kB
Beitrag_BAG_MoFo_Modul_D_Planungsgruppe.pdf63.49 kB
Vorschläge_der_BAG_zur_MoFo-MkB.docx12.55 kB
Brief_an_den_Vorstand_der_DGfPI_002.docx37.13 kB
Protokolle von Vernetzungstreffen
2017
Protokoll_Vorbereitung_FT-TV_2018_-_15.11.2017.pdf113.39 kB
Protokoll_Vorbereitung_FT-TV_2018_-_15.11.2017.docx25.02 kB
Protokoll_Vorbereitung_FT-TV_2018_-_170817.docx21.82 kB
Protokoll_TK_170703.docx16.26 kB
2015
Protokoll_Vernetzungstreffen_BAG_KJSGV_1_09_2015.pdf67.26 kB
Briefpapier
BAG_Briefpapier_2019.docx146.91 kB
Schreibblock
BAG_Schreibblatt_2019.docx78.23 kB
Bahrzahlungsbeleg für MV
Barzahlungsbeleg_MV.docx144.32 kB
König Umfrage
König_2017_Umfrage_BAG_KJSGV.pdf1.33 MB
Mitgliederlisten
BAG-Logos
Mitglieder Login
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Downloads exklusiv für Mitglieder, die wie folgt gegliedert sind:
- Austausch unter Mitgliedern
- BAG-Kooperationsverträge
- Bibliothek
- Literaturliste
- Linktipps
- Kostenlose Downloads
- — Deutschsprachige Fachbeiträge
- — Englischsprachige Fachbeiträge
- — BAG-Fachvorträge
- — MV-Protokolle
Hilfe finden
Die nachfolgend verlinkte Übersicht der bundesweiten Hilfsangebote wird von einem unserer Kooperationspartner, der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, –vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V. (DGfPI), gepflegt. Dort erhalten Sie auch über unsere hinaus einen guten Einblick über die vorhanden spezialisierten Hilfsstrukturen im ambulanten und stationären Bereich: DGfPI Einrichtungslisten
Wenn Sie eine spezialisiertes ambulantes oder stationäre Angebot für sexualisiert grenzverletzende Kinder und Jugendliche in Ihrer Nähe suchen, können Sie auch unsere Freiplatzmeldungen nutzen. Hier geben unserer Mitgliedseinrichtungen an, ob sie derzeit freie Plätze anbieten können oder voll belegt sind.
Vereinssatzung
Bundesarbeitsgemeinschaft „Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten“ e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen Bundesarbeitsgemeinschaft „Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten“ (BAG KJSGV).
2. Sitz des Vereines ist Dessau.
3. Nach der Gründung des Vereines ist die Eintragung im Vereinsregister durch den Vorstand zu beantragen.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
1. Zweck des Vereines ist es, im Rahmen der freien Wohlfahrtspflege Organisationen und Einrichtungen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten bundesweit zusammenzuschließen, sowie die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit, der Bildung und Erziehung.
2. Der Verein setzt sich für die Förderung der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten in interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen sexualisierte Gewalt ein. Der Verein macht es sich insbesondere zur Aufgabe, auf eine bundeseinheitliche Rechtsstellung sowie auf Qualitäts– und Standardentwicklung und –sicherung hinzuwirken.
3. Der Verein fördert die Aus-, Fort– und Weiterbildung zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
4. Darüber hinaus fördert und unterstützt der Verein die Wissenschaft und Forschung im Bereich der sexualisierten Gewalt und im Bereich der Gewaltprävention.
5. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
• Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Fachtagungen und Forschungsprojekten für Mitglieder des Vereines und interessierte Personen und Berufsgruppen
• Erstellung von Informationsmaterialien, Durchführung von Kampagnen und allgemein zugänglichen Veranstaltungen
• Unterstützung der Netzwerkbildung von Einrichtungen und Initiativen unterschiedlicher Professionen, die schwerpunktmäßig im Bereich Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten tätig sind.
6. Der Verein vertritt die Mitglieder auf Bundesebene und internationaler Ebene.
7. Der Verein ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.
8. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
§ 3 Selbstlosigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereins– und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Der Vorstand/die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltlage beschließen, dass Vereins– und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden. Für die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der Vorstand § 26 BGB zuständig.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Der Vorstand/Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltlage Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte vergeben.
5. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten (nach den derzeit geltenden steuerrechtlichen Höchstsätzen), Porto und Telefon. Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten. Der Vorstand kann durch Beschluss im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten Aufwands– und Ehrenamtspauschalen festsetzen.
6. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegungen und Aufstellungen nachgewiesen werden.
§ 4 Vereinsmitgliedschaften
Der Verein kann anderen Verbänden als Mitglied beitreten. Der Beitritt ist der Entscheidung der Mitgliederversammlung vorbehalten.
§ 5 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können werden:
a) Gemeinnützige oder mildtätige Organisationen, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten arbeiten.
b) An andere Träger gebundene Organisatoren (Näheres regelt die Geschäftsordnung).
c) Einzelpersonen.
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Eine Ablehnung durch den Vorstand kann durch Beschluss einer ordentlichen Mitgliederversammlung aufgehoben werden.
§ 7 Austritt
1. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende möglich. Die Austrittserklärung muss schriftlich abgefasst sein und spätestens bis zum 30. September einem Vorstandsmitglied zugehen.
2. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.
3. Im Todesfall erlischt die Mitgliedschaft.
§ 8 Ausschluss
1. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig den Interessen des Vereines zuwiderhandelt.
2. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
3. Der Antrag auf Ausschließung ist dem betroffenen Mitglied zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung in Abschrift zu übersenden. Eine schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Versammlung zu verlesen. Der begründete Ausschließungsbeschluss wird dem nicht in der Versammlung anwesenden Mitglied schriftlich bekannt gemacht. § 7 Abs. 2 der Satzung findet entsprechende Anwendung.
§ 9 Organe
1. Die Organe des Vereines sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
2. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Organe gebildet werden.
3. Alle Organmitglieder sind ehrenamtlich tätig, es können Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.
§ 10 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
a) dem/der Vorsitzenden
b) dem/der Stellvertreter/in
c) dem/der Kassenführer/in
d) bis zu sechs Beisitzer/innen.
2. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die Stellvertreter/in und der/die Kassenwart/in, von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind.
4. Scheidet ein Vorstandsmitglied im Sinne § 26 BGB (der/die Vorsitzende, der/die Stellvertreter/in und der/die Kassenwart/in) vorzeitig vor einer regulären Neuwahl durch die Mitgliederversammlung aus dem Vorstand aus, so kann ein/eine Beisitzer/in durch den Vorstand als Vorstandsmitglied im Sinne § 26 BGB gewählt werden.
5. Vorstandssitzungen werden von der/die Vorsitzenden einberufen. Sie sind einzuberufen, wenn zwei andere Vorstandsmitglieder dies unter Mitteilung des zu behandelnden Antrags verlangen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag. Ein Beschluss des Vorstandes kann auch auf schriftlichem Weg gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied diesem Verfahren widerspricht.
§ 11 Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ des Vereines ist die Mitgliederversammlung. Sie hat folgende Aufgaben:
a) Sie beschließt die Satzung des Vereins und etwaige Änderungen.
b) Sie legt die Richtlinien der Vereinsarbeit fest.
c) Sie wählt den Vorstand und zwei Kassenprüfer/innen.
d) Sie bestimmt den Mitgliedsbeitrag und genehmigt den Haushaltsplan.
e) Sie nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen und erteilt Entlastung.
f) Sie kann Beschlüsse des Vorstandes ändern und aufheben.
2. Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal im Jahr stattfinden. Sie muss einberufen werden, wenn der Vorstand dies beschließt oder wenn mindestens der fünfte Teil der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies verlangt. Die Einladung mit Tagesordnung ist mindestens sechs Wochen vorher schriftlich zu versenden.
3. Die Mitgliederversammlung wird vom/von der Vorstandvorsitzenden geleitet. (Bei Verhinderung wird er durch die Mitglieder des Vorstandes in der Reihenfolge a) bis d) des § 10 Abs. 1 vertreten.)
4. Der Mitgliederversammlung gehören die Vorstandsmitglieder und die Mitglieder an. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
5. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine Vertretung vom Abwesenden durch Bevollmächtigte ist bei der Stimmabgabe zulässig; sie muss schriftlich nachgewiesen werden. Dabei kann ein Mitglied jeweils nur von einem weiteren Mitglied bevollmächtigt werden.
6. Anträge auf Änderungen der Satzung sind den Mitgliedern spätestens bei der Einberufung der Mitgliederversammlung im Wortlaut mitzuteilen. Zu einem Beschluss über die Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Auflösung des Vereines kann ebenfalls nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
7. Wahlen werden geheim und mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein anwesendes Mitglied widerspricht. Gewählt sind die maximal neun KandidatInnen mit den meisten Stimmen. Bei Stimmgleichheit der neunt– und zehntplatzierten KandidatInnen entscheidet eine Stichwahl zwischen diesen KandidatInnen. Bei erneuter Stimmgleichheit entscheidet das Los. Der/die Vorstandsvorsitzende, der/die Stellvertreter/in und der/die Kassenwart/in werden in einer sich anschließenden konstituierenden Sitzung des Vorstands durch den Vorstand gewählt.
§ 12 Protokollierung von Versammlungsbeschlüssen
1. Über die Mitgliederversammlungen und die Vorstandssitzungen ist durch den/die Versammlungsleiter/in bestimmte Protokollführer/in ein Protokoll zu fertigen.
2. Das Protokoll ist durch den/die jeweiligen Versammlungsleiter/in und den/die jeweilige Protokollführer/in zu unterzeichnen und ein Beschlussprotokoll der Versammlungs– und Vorstandssitzungen ist den Mitgliedern zugänglich zu machen.
§ 13 Kassenprüfung
1. Die Kasse des Vereines einschließlich der Bücher und Belege werden in jedem Jahr durch zwei Kassenprüfer/innen geprüft. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.
2. Die Kassenprüfer/innen erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstandes.
§ 14 Mitgliedsbeitrag
Jedes Mitglied entrichtet einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise der Beiträge gemäß Satz 1 bestimmt die Mitgliederversammlung durch Beschluss.
§ 15 Geschäftsordnung des Vorstandes
Zur Durchführung der satzungsgemäßen Ziele gibt sich der Vorstand eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wird vom Vorstand mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen und ist der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Bis dahin kann der Vorstand nach der beschlossenen Geschäftsordnung arbeiten.
§ 16 Auflösung
1. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden und vertretenen Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
2. Bei Auflösung des Vereines oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an: Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, –vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V., die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 17 Gültigkeit
Vorstehende Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 03.03.2017 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.
Hannover, den 03.03.2017
Arbeitsformen der BAG
Arbeitsformen der BAG
Zielsetzungen
Die setzt sich für die Förderung der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten in interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen sexualisierte Gewalt ein. Sie versteht diese Arbeit als eine Spezialaufgabe verschiedener Fachrichtungen, die in einem multiprofessionellen und vernetzten Kontext stattfinden sollte.
Ziele:
- Förderung eines regelmäßigen bundesweiten Erfahrungsaustauschs der Fachkräfte, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten arbeiten.
- Förderung von Qualitäts– und Standardentwicklung für die Arbeit in den verschiedenen Settings (ambulant/stationär) und Kontexten (beratend-therapeutisch-pädagogisch-klinisch) mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten.
- Initiierung eines rechts– und sozialpolitischen Dialogs im Spannungsfeld zwischen Stigmatisierung und Bagatellisierung von sexualisiert grenzverletzendem Verhalten durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
- Schaffung der flächendeckenden Absicherung der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten.
Die
möchte diese Ziele mit folgenden Instrumenten erreichen:
- Schaffung eines bundesweiten Netzwerks für Fachkräfte aus den unterschiedlichen Arbeitsfeldern zur konzeptionellen und methodischen Weiterentwicklung der vorhandenen Arbeitsansätze
- Unterstützung und Schaffung regionaler, multiprofessioneller Netzwerke von Einrichtungen und Einzelpersonen, die in dem beschriebenen Arbeitsfeld tätig sind
- Dialogpartner für Jugendämter und Jugendhilfeträger, um die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten als Querschnittaufgabe der Jugendhilfe zu etablieren und weiter zu professionalisieren
- Ansprechpartner für Politik und Verwaltung, um den fachlichen Hintergrund der Mitglieder und Mitgliedorganisationen der BAG bei der jugendpolitischen Gesetzgebung und der Entwicklung administrativer Prozesse einzubringen
- Förderung begleitender Forschung und der Evaluation von Projekten zur Intervention in der Arbeit mit KJSGV und der Prävention von sexueller Gewalt
- Bestandsaufnahme der Versorgungslage in der Bundesrepublik
- Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen und Fachtagungen
- Erstellung von Informationsmaterialien, Durchführung von Kampagnen und allgemein zugänglichen Veranstaltungen
- Schaffung eines bundesweiten Internetauftritt (z.B. Versorgungsangebote etc.)
Über uns
Die bietet ein Forum für alle Berufsgruppen, die sich in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten engagieren. Des Weiteren vertritt sie auf Bundesebene die Anliegen der in ihr vertretenen Fachorganisationen und Fachkolleginnen und –Kollegen aus der ambulanten und stationären Arbeit.
Hier können Sie unseren Flyer herunterladen: BAG_Flyer_neu_2021.pdf240.63 kB
Ihre Mitgliedschaft können Sie hier beantragen.
Neben der interinstitutionellen Kooperation gegen sexuelle Gewalt setzen wir uns aktiv für die Qualitäts– und Standardentwicklung unserer Arbeit ein. Des Weiteren fördern wir die Aus-, Fort– und Weiterbildung zur Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt. Der unmittelbare Fachaustausch zwischen den Mitgliedern wird aus diesen Gründen u. a. durch mindestens einmal jährlich stattfindende Fachtage mit eingebundener Mitgliederversammlung gewährleistet. Bei unseren Fachtagen werden Vorträge und Workshops zu wechselnden Themen angeboten, z.B. Trauma & Gewalt, Psychodrama, die Arbeit mit kognitiv beeinträchtigen jungen Menschen oder auch Restorative und Transformative Justice.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über uns und unsere Arbeit informieren.
Der gesamte Vorstand der arbeitet ehrenamtlich. Unser Verein übernimmt lediglich die entstandenen Reisekosten für den Vorstand. Ihre Spende fließt daher direkt in unsere Arbeit!
Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung, die der Vorlage beim Finanzamt dient.
Wir freuen uns über Ihre Spende:
GLS-Bank Bochum
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 114 693 8100IBAN: DE 3443 0609 6711 4693 8100
BIC: GENODEM1GLS
Herzlich Willkommen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten“ e.V. ( ) bietet ein Forum für alle Berufsgruppen, die sich spezialisiert in der pädagogischen bzw. therapeutischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten engagieren. Gegründet wurde die
im Juni 2012 in Hannover. Zum Gründungstreffen fanden sich ca. 100 Fachleute ein, um ein Fachforum für die Arbeit mit sexualisiert grenzverletzenden Kindern und Jugendlichen aufzubauen. Seither vertritt die
auf Bundesebene die Anliegen der in ihr vertretenen Fachorganisationen, Fachkolleginnen und –kollegen aus der ambulanten und stationären Arbeit. Bis heute haben sich mehr als 120 Institutionen und Einzelmitglieder in der
zusammengeschlossen.
Neben der interinstitutionellen Kooperation gegen sexuelle Gewalt setzen wir uns aktiv für die Qualitäts– und Standardentwicklung unserer Arbeit ein. Darüber hinaus fördern wir die Aus– und Weiterbildung zur Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt. Aus diesem Grunde sind beispielsweise die mindestens einmal jährlich stattfindenen Mitgliederversammlungen stets in eine Fachtagung eingebettet. Dadurch fördern wir auch den unmittelbaren Fachaustausch zwischen unseren Mitgliedern.
Themenrelevante Veranstaltungshinweise der , ihrer Mitglieder, Netzwerkpartner und sonstiger Organisationen finden Sie hier.
Sollten Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sein, können Sie sich gerne das entsprechende Beitrittsformular herunterladen.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über uns und unsere Arbeit informieren.
Exklusiv für unsere Mitglieder haben wir auf unserer Homepage einen Bereich eingerichtet, in dem sich beispielsweise zahlreiche Dokumente zum kostenlosen Downloaden, Literturtipps sowie ein Pinboard für den kollegialen Austausch befinden.