Zielsetzungen

Die setzt sich für die Förderung der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten in interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen sexualisierte Gewalt ein. Sie versteht diese Arbeit als eine Spezialaufgabe verschiedener Fachrichtungen, die in einem multiprofessionellen und vernetzten Kontext stattfinden sollte.

Ziele:

  • Förderung eines regelmäßigen bundesweiten Erfahrungsaustauschs der Fachkräfte, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten arbeiten.
  • Förderung von Qualitäts– und Standardentwicklung für die Arbeit in den verschiedenen Settings (ambulant/stationär) und Kontexten (beratend-therapeutisch-pädagogisch-klinisch) mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten.
  • Initiierung eines rechts– und sozialpolitischen Dialogs im Spannungsfeld zwischen Stigmatisierung und Bagatellisierung von sexualisiert grenzverletzendem Verhalten durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
  • Schaffung der flächendeckenden Absicherung der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten.

Die möchte diese Ziele mit folgenden Instrumenten erreichen:

  • Schaffung eines bundesweiten Netzwerks für Fachkräfte aus den unterschiedlichen Arbeitsfeldern zur konzeptionellen und methodischen Weiterentwicklung der vorhandenen Arbeitsansätze
  • Unterstützung und Schaffung regionaler, multiprofessioneller Netzwerke von Einrichtungen und Einzelpersonen, die in dem beschriebenen Arbeitsfeld tätig sind
  • Dialogpartner für Jugendämter und Jugendhilfeträger, um die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten als Querschnittaufgabe der Jugendhilfe zu etablieren und weiter zu professionalisieren
  • Ansprechpartner für Politik und Verwaltung, um den fachlichen Hintergrund der Mitglieder und Mitgliedorganisationen der BAG bei der jugendpolitischen Gesetzgebung und der Entwicklung administrativer Prozesse einzubringen
  • Förderung begleitender Forschung und der Evaluation von Projekten zur Intervention in der Arbeit mit KJSGV und der Prävention von sexueller Gewalt
  • Bestandsaufnahme der Versorgungslage in der Bundesrepublik
  • Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen und Fachtagungen
  • Erstellung von Informationsmaterialien, Durchführung von Kampagnen und allgemein zugänglichen Veranstaltungen
  • Schaffung eines bundesweiten Internetauftritt (z.B. Versorgungsangebote etc.)